Wirksamkeit

Sicherheitsfachkraft

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SFK). Auf der sicheren Seite mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

Sicherheit mit unseren maßgeschneiderten Lösungen!

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen sie bei allen notwendigen Maßnahmen, um potenzielle Risiken in Form von Arbeitsunfällen und vermeidbare Erkrankungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Wir bieten einen ganzheitlichen Arbeitsschutz und präventive Gesundheitsvorsorge in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und dem Management – das sorgt für mehr als nur Rechtssicherheit! 

Gestalten Sie Ihre Arbeitsplätze sicher und rechtskonform!

Warum sie uns
wählen sollten:

Weniger Arbeitsunfälle

Mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz hilft dabei, Arbeitsunfälle zu reduzieren und unfallbedingte Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter zu verringern. 

Geringeres Haftungsrisiko

Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen und Vermeidung von Folgekosten durch mehr Rechtssicherheit.

Schnelle Umsetzung

Durch unser großes Netzwerk an Fachkräften können wir Ihnen schnell und unkompliziert die richtige SFK für Ihr Unternehmen zur Verfügung stellen. 

Mehr
Qualität

Erfahrene Fachkräfte mit branchenspezifischem Wissen sorgen für mehr Qualität durch eine schnelle und effektive Umsetzung von arbeitsschutzrelevanten Maßnahmen. 

Unsere Leistungen

Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung muss Aspekte wie Arbeitsplatzgestaltung, Auswahl von Arbeitsmitteln, präventive Schulungsmaßnahmen und vieles mehr berücksichtigen. Eine strukturierte Herangehensweise, die die unterschiedlichen Themengebiete miteinander verknüpft, ist deshalb unerlässlich.  Die Beurteilung beginnt mit der Bestandsaufnahme potenzieller Gefahren, gefolgt von der Bewertung der Expositionsdauer und der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie möglicher Folgen (Risiken). Aus den Gefährdungen werden notwendige Maßnahmen abgeleitet. Die Dringlichkeit der Maßnahmen wird anhand der Risikokriterien festgelegt. 

Unsere Vorgehensweise 

Häufige Fragen

Warum muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden?

Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber, der mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt, dazu verpflichtet ist, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SFK) schriftlich zu bestellen. Die SFK unterstützt den Arbeitgeber dabei, die gesetzlich geregelten Vorschriften des Arbeitsschutzes im Betrieb umzusetzen. 

Eine SFK kann sowohl intern als auch extern beauftragt werden. Bei der internen Beauftragung wird ein eigener Mitarbeiter ausgebildet oder eingestellt, der für die Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen verantwortlich ist. Bei der externen Beauftragung wird ein überbetrieblicher HSE-Dienstleister engagiert. Eine namentliche Beauftragung einer Person kann hierbei entfallen. Die Eintragung der unterbeauftragten Firma als zuständige Stelle ist dabei ausreichend. 

  • Aufzeigen der Notwendigkeit der Risikominimierung 
  • Formulierung gezielter Maßnahmen 
  • Hilfe bei der Auswahl geeigneter Anlagenausstattung/Betriebsmittel/PSA 
  • Aufzeigen sicherheitskritischer Verfahren/Betriebsmittel 
  • Identifizierung kostengünstigster Methoden zur Risikominimierung 
  • Bemessungsgrundlage für Brand- und Explosionsschutz sowie Notfallplanung und -training 
  • Definition von Gesundheitsschutzmaßnahmen 
  • Hilfe bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen und Definition von Arbeitsverfahren 
  • Festlegung von Anforderungen an das Personal hinsichtlich dessen Einsatzmöglichkeiten 
  • Definition von Schulungsumfang und -inhalt